Jetzt staatliche Förderung beantragen
digalo DIGITAL MARKETING, autorisierter go-digital-Berater + Bundesministerium Für Wirtschaft Und Energie

Bis zu 16.500 Euro Förderung für dich von Papa Staat!

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Egal ob Kundengewinnung, Personalsuche oder eine neue Webseite – wir helfen dir, Geld für deine Idee zu bekommen.
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Noch nie war es so günstig,
digital durchzustarten!

go-digital ist ein staatliches Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie Handwerksbetriebe. go-digital unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung in den drei Bereichen „Digitale Markterschließung“, „Digitale Geschäftsprozesse“ und „IT-Sicherheit“. Förderungsfähige Unternehmen haben damit die Chance, einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Ihr digitales Projekt zu erhalten (bis zu 16.500,- € netto Förderung).

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Doch wer ist förderungsfähig?

Förderungsfähig sind kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe, welche

nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen

einen Jahresumsatz des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro haben.

ihren Sitz in Deutschland haben.

in den letzten drei Jahren nicht mehr als 200.000 Euro Fördergelder erhalten haben.*

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Dein Unternehmen scheint förderungsfähig, aber die Bürokratie schreckt dich ab?

Keine Sorge, als Partner übernehmen wir die komplette Projektabwicklung mit dem BMWi. Von der Antragstellung über die Konzeption bis hin zur Dokumentation.

digalo ist dabei für den Bereich “Digitale Markterschließung” als
offizieller Partner in Freiburg autorisiert.

digalo DIGITAL MARKETING, autorisierter go-digital-Berater + Bundesministerium Für Wirtschaft Und Energie

Also, worauf wartest du? Verliere keine Zeit und lass dein digitales Projekt fördern.

Jetzt Kontakt aufnehmen

*Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 €). Die bisher erhaltenen De-minimis-Beihilfen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen von go-digital erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung.